Radioaktive Stoffe für Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR​

Aufbaukurs Klasse 7

Fahrzeugführer, die Fahrzeuge mit radioaktiven Stoffen transportieren wollen, benötigen eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Klasse 7.

Ziel: In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, der Strahlenschutzverordnung, dem Verhalten nach einem Unfall und den Besonderheiten beim Transport von radioaktiven Stoffen vertraut gemacht..

Kursinhalte

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