Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR
Auffrischungsschulung
Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Bescheinigung sind, müssen vor Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK teilgenommen haben. Alle vorherigen Aufbaukurse werden z.Zt. ohne zusätzlichen Zeitaufwand automatisch mit verlängert.
Die Schulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung werden 5 Jahre auf das Ablaufdatum hinzugefügt.
Kursinhalte
Theorie
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
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250 €/ Kursteilnehmer
Beim angegebenen Preis handelt es sich um den Endpreis, also incl. Pausengetränke, Verpflegung und Prüfungsgebühr
- 1,5 tägiger Lehrgang
- 12 Unterrichtseinheiten und 30 Min. Prüfung
- Filiale in Nordhorn
- Gültige ADR-Bescheinigung (Ablauf max. am Prüfungstag) mit Gültigkeit bis zu 12 Monate vor Ablauf, Gültiger Lichtbildausweis, Biometrisches Passbild zum Lehrgangsbeginn
- ADR-Bescheinigung wie vorheriger Besitzstand mit um einer 5-jährigen verlängerten Gültigkeit.