Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR - Basiskurs

Basiskurs

Fahrzeugführer, die Gefahrgüter in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern, müssen unabhängig von der Fahrzeughöchstmasse im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein, die nach einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK ausgestellt wird.

Ziel: Den Fahrzeugführern sollen die Gefahren bewusst gemacht werden, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind.

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