Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR​

Auffrischungsschulung

Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Bescheinigung sind, müssen vor Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK teilgenommen haben. Alle vorherigen Aufbaukurse werden z.Zt. ohne zusätzlichen Zeitaufwand automatisch mit verlängert.

Die Schulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung werden 5 Jahre auf das Ablaufdatum hinzugefügt.

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