Auffrischungsschulung

Gefahrgutfahrer nach GGVSEB/ADR​

Fahrzeugführer, die im Besitz einer ADR-Bescheinigung sind, müssen vor Ablauf der Gültigkeit an einer Schulung mit erfolgreicher Prüfung durch die zuständige IHK teilgenommen haben. Alle vorherigen Aufbaukurse werden z.Zt. ohne zusätzlichen Zeitaufwand automatisch mit verlängert.
Die Schulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Bescheinigung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung werden 5 Jahre auf das Ablaufdatum hinzugefügt.

Kursinhalte

Theorie

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug – und Beförderungsarten, Umschließung und Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Praxis

  • Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung
  • Brandbekämpfung, Bedienung von Feuerlöschgeräten
  • Umsetzung der in den schriftlichen Weisungen empfohlenen Maßnahmen
  • Sicheres Verladen von Gütern, Ladungssicherung
Weitere Informationen​

Dauer
1,5 tägiger Lehrgang, 12 Unterrichtseinheiten und 30 Min. Prüfung

Kosten € 250,-
Beim angegebenen Preis handelt es sich um den Endpreis, also incl.  Pausengetränke, Verpflegung und Prüfungsgebühr

Teilnahmevoraussetzung
Gültige ADR-Bescheinigung (Ablauf max. am Prüfungstag) mit Gültigkeit bis zu 12 Monate vor Ablauf, Gültiger Lichtbildausweis, Biometrisches Passbild zum Lehrgangsbeginn 

Abschluss
ADR-Bescheinigung wie vorheriger Besitzstand mit um einer 5-jährigen verlängerten Gültigkeit. 

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