Dein Weg zum
Führerschein!

Dein Weg zum
Führerschein.

Dein Weg zum Führerschein​

Praktische- und theoretische Führerscheinausbildung​

Eine Führerscheinausbildung besteht bei fast allen Führerscheinklassen aus zwei Prüfungsteilen. Das eine ist die Theoretische Prüfung, die am Computer durchgeführt wird, das andere die Praktische Prüfung.

Für die Zulassung zur Theoretischen Prüfung ist eine bestimmte Anzahl an vorgeschriebenen Theoriestunden erforderlich. Die Ausbildung besteht aus dem Grundstoff und die speziellen Theoriestunden, die sich dann auf die zu erlangende Führerscheinklasse beziehen.

Nach der Anzahl der vollständig durchgeführten Theoriestunden melden wir als Fahrschule dich dann zur Theoretischen Führerscheinprüfung an, deren Bestehen die Voraussetzung für die Durchführung der Praktischen Führerscheinprüfung ist.

Für die Zulassung zur Praktischen Prüfung ist, je nach Führerscheinklasse, eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden erforderlich, die durchgeführt werden müssen. Die praktische Ausbildung besteht aus Übungsstunden und Sonderfahrten für die jeweilige Führerscheinklasse.

Die einzelnen Regelungen und Vorgaben zu den jeweiligen Führerscheinklassen kanns du den folgenden Informationen entnehmen. Für weitere Fragen stehen wir dir natürlich gerne zur Verfügung!

Alle Klassen im Überblick - gültig seit 10.01.2013

PKW (ab 17 Jahre)

Das Mindestalter für den Erwerb aller folgenden PKW-Klassen liegt bei 18 Jahren (bzw. 17 Jahren). Eingeschlossen sind die Klassen AM und L.

Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von nicht mehr als 3.500 kg. Anhänger bis zu einer zGM von 750 kg dürfen mitgeführt werden. Beträgt die zGM des Anhängers mehr als 750 kg, darf die zGM der Kombination nicht 3.500 kg übersteigen.

Klasse B 96
Der „Caravan-Führerschein“ für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination zwischen 3.500 kg und 4.250 kg beträgt.

Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGM zwischen 750 kg und 3.500 kg.

Alle Klassen im Überblick - gültig seit 10.01.2013

Motorrad (ab 15 Jahre)

Klasse AM – Mindestalter 15 Jahre
Der Zweirad-Einsteiger-Führerschein. Die folgenden Fahrzeuge dürfen mit dem AM-Führerschein ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden:

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h, Hubraum nicht mehr als 50 cm³, Elektromotor nicht mehr als 4 kW Leistung
  • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h


Klasse B196
– Mindestalter 25 Jahre
Bei Erteilung der Klasse B196 musst du mindestens seit 5 Jahren über einen B-Führerschein verfügen. Daneben nusst du an einem B196-Intensivkurs teilgenommen haben. Folgende Fahrzeuge dürfen gefahren werden.

  • Krafträder mit max. 125 cm³ und 11 kW Leistung, Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bis zu 15 kW


Klasse A1 
– Mindestalter 16 Jahre
Bei Erteilung der 125er Klasse A1 fängt bereits die Probezeit an. Wer mit 16 den A1 Führerschein macht und zwei Jahre unauffällig im Straßenverkehr unterwegs ist, ist dann mit 18 zum Start des Autofahrens bereits aus der Probezeit. Folgende Fahrzeuge dürfen gefahren werden.

  • Krafträder mit max. 125 cm³ und 11 kW Leistung, Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h und Leistung bis zu 15 kW
  • Die Klasse AM ist eingeschlossen.


Klasse A2 
– Mindestalter 18 Jahre

Krafträder mit einer Leistung bis 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg. Wer bereits seit zwei Jahren die Klasse A1 besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen.

Die Klasse A1 ist eingeschlossen.


Klasse A 
– Mindestalter 24 bzw. 20 Jahre bei zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h. Wer bereits seit zwei Jahren die Klasse A2 besitzt, muss lediglich eine praktische Prüfung ablegen. Wer mit 18 die Klasse A2 erwirbt, kann frühestens mit 20 diese Klasse ewerben.

Darüberhinaus dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 45 km/h gefahren werden

Alle Klassen im Überblick - gültig seit 10.01.2013

LKW (ab 18 Jahre)

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C werden nur für fünf Jahre erteilt. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann für jeweils fünf Jahre verlängert werden.

C1- Mindestalter 18 Jahre

Kraftfahrzeuge mit einer zGM über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg. Anhänger bis 750 kg zGM dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzung für diese Klasse ist ein Besitz der Klasse B

C1E – Mindestalter 18 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zGM, sofern die zGM der Kombination 12.000 kg nicht übersteigt. Voraussetzung für diese Klasse ist ein Besitz der Klasse C1.

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE werden für längstens fünf Jahre erteilt und können vor Ablauf der Geltungsdauer für jeweils fünf Jahre verlängert werden.

C – Mindestalter 21 Jahre

Kraftfahrzeuge mit einer zGM von mehr als 3.500 kg. Anhänger bis 750 kg zGM dürfen mitgeführt werden.

CE – Mindestalter 21 Jahre

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Voraussetzung für diese Klasse ist ein Besitz der Klasse C.

Alle Klassen im Überblick - gültig seit 10.01.2013

Bus (ab 18 Jahre)

Die Fahrerlaubnisse der Klassen D werden nur für fünf Jahre erteilt. Vor Ablauf der Geltungsdauer kann für jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Klasse D ab 23 Jahren 
Vorausgesetzt eine beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG mit erfolgreichem Abschluss einer theoretischen Prüfung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb bei einer IHK ist erfolgt.

Klasse D ab 21 Jahren
Vorausgesetzt eine vollständige Grundqualifikation (erfolgreiche Abschluss einer theoretischen und praktischen Prüfung) liegt vor.

Klasse D ab 20 bzw. 18 Jahren
Bist du in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ist der Busführerschein D bereits mit 20 bzw. 18 Jahren möglich.

Alle Klassen im Überblick - gültig seit 10.01.2013

Traktoren und Arbeitsmaschinen (ab 16 Jahre)

Klasse L – Mindestalter 16 Jahre

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einner bbH von max. 25 km/h. Auch Anhänger dürfen mitgeführt werden.

Klasse T – Mindestalter 16 Jahre bzw. 18 Jahre

Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhängern.

Ab 18 Jahre dürfen Zugmaschinen mit einer bbH bis 60 km/h geführt werden.

Schon mit 17 Jahren mobil

Führerschein mit 17

Seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein zu machen. Das Begleitete Fahren, wie sich diese Art der Fahrerlaubnis nennt, hat dabei klare rechtliche Vorgaben:

Ab 16 ½ Jahren kann eine Anmeldung bei der Fahrschule und der Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde erfolgen. Dabei sind in den Antrag auch die Begleitperson/en einzutragen. Im Falle von Nicht-Erziehungsberechtigten müssen hier die Eltern (oder andere Erziehungsberechtigte) ihre schriftliche Zustimmung geben.

Zudem wird von der Begleitperson eine schriftliche Erklärung darüber verlangt, dass sie informiert ist über ihre Aufgaben und Pflichten beim Begleitenden Fahren.

Wenn der Antrag positiv beschieden wird, können die Theoretische und Praktische Ausbildung für den Pkw-Führerschein ganz normal erfolgen. Weitere Vorgaben gibt es hier nicht. Die Praktische Prüfung kann jedoch frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen.

Mit bestandener Prüfung erhält der Führerschein-Neuling, der am Begleitenden Fahren teilnimmt, jedoch keinen Führerschein, sondern nur eine Fahrerlaubnis für den „Führerschein mit 17“. Erst ab dem 18. Lebensjahr wird dieser dann in einen richtigen Führerschein umgetauscht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Die Begleitperson/ne müssen mindestens 30 Jahre alt sein, dürfen nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben und müssen mindestens fünf Jahre unfallfreies Fahren vorweisen können zum Zeitpunkt der Ausstellung der Prüfungsbescheinigung. In der Bescheinigung dürfen maximal fünf Begleitpersonen eingetragen werden. Beim Fahren müssen sowohl Fahrer als auch Begleitperson immer einen Personalausweis mitführen sowie die Prüfungsbescheinigung.

Der Fahranfänger, der am Begleitenden Fahren teilnimmt, muss zudem grundsätzlich mit 0,0 Promille unterwegs sein, die Begleitperson darf maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Ein Verstoß gegen die Auflagen, auch ein Alleinfahren ohne Begleitperson, führt zum Entzug der Prüfungsbescheinigung.

Neben den normalen Kosten wie für den Führerscheinantrag, den Kosten für den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort und der Gebühr für den Sehtest fallen beim Begleitenden Fahren (Führerschein ab 17) noch folgende Kosten an:
Rahmengebühr für die  Überprüfung der Begleitpersonen auf Einträge im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie eine Gebühr von € 5,10 für jede eingetragene Begleitperson, unabhängig davon, ob dies ein Erziehungsberechtigter oder eine andere Person sind.

Informationen zur Führerscheinprüfung

Auf zur Führerscheinprüfung

Für die Erlangung der meisten Führerscheine sind zwei verschiedene Prüfungen erforderlich. Das eine ist die Theoretische Prüfung, das andere ist die Praktische Prüfung.

Um die Theoretische Prüfung durchführen zu können, sind eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden sowie ein positiver Bescheid für den Führerscheinantrag erforderlich.

Liegen beide Voraussetzungen vor, kann die Theoretische Prüfung am Computer durchgeführt werden. Die von früher bekannten Prüfungsbogen wurden inzwischen durch die Theorieprüfung am Computer ersetzt.

Ist die Theoretische Prüfung bestanden und sind die vorgegebenen Mindeststunden in der Fahrschulausbildung durchgeführt worden, kann nach Absprache mit dem Fahrlehrer die Praktische Prüfung in Angriff genommen werden. Dazu ist noch einmal eine gesonderte Anmeldung erforderlich, jedoch kein erneuter Führerscheinantrag.

 

Bei der Praktischen Prüfung werden bestimmte Fahrsituationen durchgeführt und teilweise auch simuliert, damit die Fahrsicherheit des Führerscheinprüflings überprüft werden kann. Die Prüfung selbst macht vielen Fahrschülern Angst, dies ist jedoch nicht notwendig. Bereits im Vorfeld wird mit dem Ausbilder abgesprochen, ob die Sicherheit beim Fahren vorhanden ist und was gegebenenfalls gegen die vor und in der Prüfungssituation aufkommende Nervosität getan werden kann.

Für weitere Fragen zur Führerscheinprüfung sowie zu allem anderen Wichtigen rund um die Themen Führerschein und Fahrschule stehen wir dir natürlich gerne zur Verfügung!

Interessante Links für Fahrschüler

www.fahrschule-123.de
Überregionales und unabhängiges Informationsportal für Fahrschüler und angehende Autofahrer. Ausführliche Ratgeber und wissenswerte Informationen.

 

www.fuehrerschein.com
Führerschein Lernsoftware zur Vorbereitung auf die theoretische Führerscheinprüfung. Aktueller Fragenkatalog sowie ausführliche Erklärungen aller Prüfungsfragen.

www.tuev-sued.de
Informationen des TÜV Süd zum Thema Fahrschule und Führerschein

www.tuv.com
Informationen des TÜV Reinhland zum Thema Fahrschule und Führerschein

www.jungesportal.de
ADAC young generation. Portal des ADAC für junge Autofahrer.